Behandlungskosten
- Die Beratungsgespräche, die Hypnosetherapie und das Coaching (Einzel- und Paarcoaching) können um 15 oder 30 Minuten verlängert werden, die Behandlungskosten erhöhen sich entsprechend der Zeitverlängerung.
- Die für Sie entstehenden Behandlungskosten für psychotherapeutische Beratungen und Hypnosetherapie werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
- Die privaten Krankenversicherungen übernehmen häufig die Kosten in Abhängigkeit des vom Patienten gewählten Tarifs.
- Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Behandlungskosten im Regelfall leider nicht, es gibt jedoch Zusatzversicherungen, die eine Kostenübernahme gewährleisten können.
- Coaching stellt keine Heilbehandlung dar und wird deshalb nicht von Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernommen.
- Eventuell besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen. Bitte fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
- Die Behandlungskosten können Sie unmittelbar nach der Beratung oder Therapie in bar oder per EC-Karte begleichen.
Behandlungskosten Hypnosetherapie
Um tiefgreifende Veränderungen zu bewirken, sind meist 3-5 Sitzungen notwendig. Im Vergleich zu anderen Therapieverfahren ist das ein eher geringer Aufwand. Bei Kindern und Jugendlichen sehen wir in der Regel schneller Erfolge.
Die Erstanamnese plus erste Hypnosetherapiesitzung dauert ca. 90 Minuten. In diesem Erstgespräch erfrage ich alle nötigen Informationen zu Ihrer persönlichen Situation. Im Anschluss findet die erste Hypnosetherapiesitzung statt.
Die Behandlungskosten für die Erstanamnese mit anschließender Hypnosetherapie, 90 Minuten, betragen 150 Euro.
Das Honorar für jede weitere ca. 60-minütige Sitzung betragen 100 Euro.
Leider wird noch häufig angenommen, dass die Kosten für Heilpraktiker*innen ausschliesslich selbst getragen werden müssen.
Das ist nicht so!
Es gibt preisgünstige Heilpraktikerzusatzversicherungen, die ab etwa 15 Euro im Monat beginnen und 80% oder mehr der Behandlungskosten, von bis zu 1000 Euro im Jahr durch Heilpraktiker*innen erstatten.
Außerdem übernehmen manche Krankenkassen bestimmte Heilpraktiker*innen-Leistungen, bitte fragen Sie dazu ihre Krankenkasse. Die Behandlungskosten werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
Es lohnt sich, sich zu informieren.